Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von Succession German Bidco GmbH zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit ihrem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher von ihr nicht unmittelbar gehaltenen Aktien der SNP Schneider-Neureither & Partner SE vorgesehen ist.
Um Zugang zu dieser Internetseite zu erhalten, werden Sie gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme zu bestätigen.
Am 23. Dezember 2024 hat Succession German Bidco GmbH (die "Bieterin"), eine Holdingsgesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die wiederum von Carlyle beraten und/oder verwaltet werden, entschieden, den Aktionären der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (die "SNP-Aktionäre") anzubieten, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche von ihr nicht unmittelbar gehaltenen Aktien der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (die "Gesellschaft") zu erwerben (das "Angebot").
Auf dieser Internetseite finden Sie die Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin vom 23. Dezember 2024 zur Abgabe des Angebots gemäß §§ 29, 34, 10 Abs. 1 und 3 WpÜG. Auch die Angebotsunterlage sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf dieser Internetseite bekanntgegeben, sobald die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Sämtliche auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere jener des WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG‑Angebotsverordnung). Das Angebot wird sich auf Aktien einer europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) mit Sitz in Deutschland beziehen und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften Deutschlands über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Angebot wird nicht Gegenstand eines Prüf‑ oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands sein und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
SNP-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass das Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Acts der Vereinigten Staaten von Amerika von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Acts registriert sind. Das Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten von Amerika auf Grundlage von Ausnahmen von bestimmten Anforderungen des Exchange Acts sowie aufgrund dessen erlassenen Regelungen und Verordnungen und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs‑ und sonstigen Vorschriften und Verfahren Deutschlands, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten von Amerika unterscheiden. Soweit das Angebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf SNP-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Für SNP-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht entstehen als dem Recht des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich bei der Gesellschaft um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, die bei einem deutschen Registergericht eingetragen ist und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Gesellschaft haben. Es ist für SNP-Aktionäre daher unter Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht wegen Verstößen gegen Gesetze des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnten sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Gesellschaft ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder sonstige Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb Deutschlands, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Vereinigten Staaten von Amerika rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und andere mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen von Dritten nicht in Ländern veröffentlicht, versendet, verteilt oder sonst wie verbreitet werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb Deutschlands, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Vereinigten Staaten von Amerika nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlage oder andere mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen außerhalb Deutschlands, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Vereinigten Staaten von Amerika nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder sonst wie verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit in‑ und ausländischen Rechtsvorschriften.
Ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Regelungen und Bedingungen des Angebots. Im Übrigen stellen die auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und abrufbaren Unterlagen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar; sind nicht als Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage-, Bilanzierungs- oder sonstige Beratung oder als Empfehlung der Bieterin zu verstehen; ebenso wenig beinhalten oder bezwecken sie die Abgabe einer Zusicherung oder die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die endgültigen Regelungen und Bedingungen des Angebots können von den auf dieser Internetseite beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich möglich, vor.